Anerkennung durchs Niedersächsische Landesamt

Das Niedersächsische Landesamt hat uns folgende Anerkennung verliehen:

Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach §45 b SGB XI
für:
– Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
– Betreuungsgruppen
– Tagesbetreuung in Einzelbetreuung
– Entlastungsangebote mit Leistungen der Alltagsbegleitung
– Entlastungsangebote mit Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen