Betreuung in den eigenen vier Wänden

Betreuung in gewohnter Umgebung – Betreuung im eigenen Haus

Betreuung zuhauseHand aufs Herz: Wo möchten SIE alt werden?
In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: Unbedingt zuhause!

Unser Bestreben ist es, hilfebedürftigen Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen. Das umfasst eine kurzfristige Unterstützung beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt ebenso wie eine langfristige, individuelle Betreuung.

Gerade für einen demenziell veränderten Menschen ist das eigene Zuhause doppelt wichtig. Es gibt ihm Sicherheit und Geborgenheit in einer Realität, die ihm zunehmend entgleitet und aus den Fugen gerät.

Leider lässt unser Arbeitsalltag es oftmals nicht zu, einen hilfebedürftigen Menschen in seiner gewohnten Umgebung durch die eigenen Familienangehörigen zu versorgen. Großfamilien mit mehreren Generationen unter einem Dach sind  heutzutage die Ausnahme.

Auch das Unfallrisiko für einen demenziell veränderte oder hilfebedürftige Menschen ist erhöht. Oft ist der Herd oder auch die vergessene Kerze die Ursache für Brände. Auch eine übergelaufene Wanne ist keine Seltenheit und kann Schäden verursachen. Haustiere können nicht mehr versorgt werden, die Zubereitung ausgewogener Mahlzeiten ist oft nicht mehr möglich.

Unsere MitarbeiterInnen sorgen dafür, dass der Tag wieder Struktur bekommt, die Ernährung sichergestellt ist und unterstützen bei der Körperpflege. Oft stabilisiert sich schon allein durch das wachsende Sicherheitsgefühl die gesamte Gemütslage des Betreuten.

Alltagsbegleitung

Im Rahmen der Alltagsbegleitung bieten wir folgende Leistungen an:

    • Gespräche oder Spaziergänge
    • Teilnahme an Gesprächskreisen
    • Teilnahme an Musikgruppen
    • Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben
    • Begleitung bei Friedhofsbesuchen
    • Hilfe bei Behördenangelegenheiten
    • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
    • Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Voraussetzungen:
Diese Dienstleistungen dürfen aus Gründen der Qualitätssicherung nur von staatlich anerkannten Betrieben erbracht werden. Wir besitzen diese Anerkennung nach § 45b SGB XI und können daher die Leistungen direkt mit ihrer Pflegekasse abrechnen.

Preis für Alltagsbegleitung nach § 45b SGB XI

Der Preis beträgt 29,50 Euro pro Stunde und kann durch uns mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 125,00 Euro verrechnet werden.

 

Im Vorfeld findet ein ausführliches Beratungsgespräch zwischen der Leitung des BBB und Ihnen statt. Die Vorgeschichte Ihres Angehörigen, Abneigungen und Vorlieben werden sorgfältig zusammengetragen. Unsere MitarbeiterInnen werden ständig geschult und vor dem ersten Einsatz mit Ihrem persönlichen Fall vertraut gemacht.

 

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